Liebe Haibacherinnen und Haibacher!
Die erste Gemeinderatssitzung im Jahr 2024 fand am 21.03.2024 statt.
Bürgerfragestunde
Zu diesem GR-Termin mit Bürgerfragestunde sind keine Bürger erschienen. Eine Gemeinderätin nutzte dennoch diese Möglichkeit und stellte als Bürgerin eine Frage.
- Es ging um die Belegung im Kindergarten: Der Kindergarten ist ab kommenden Herbst sehr gut besucht und daher wollte sie wissen, wie die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt, da für Ihre weitere Lebensplanung eine gewisse Planungssicherheit notwendig ist. Bgm. Andreas Hinterberger sicherte ihr eine Antwort auf diese Frage nach Rücksprache mit den Verantwortlichen zu.
- Vzbgm. Kaindlstorfer informierte, dass derzeit ein Projekt angestoßen wurde, um die U3 Betreuung mittels Tageseltern in eine Krabbelstube abzuändern. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden dzt. vom Land OÖ geprüft.
1.) FINANZANGELEGENHEITEN
a) Änderung der Abfallgebührenordnung – Verordnungsprüfung
Im Zuge der Verordnungsprüfung durch das Land OÖ. wurde festgestellt, dass zwei Teilbeträge der kundgemachten Abfallgebührenordnung mit den Beträgen im Gemeinderatsbeschluss im niedrigen Centbereich nicht übereinstimmen. Um dem Gesetz genüge zu tun, wurde der hintere Kommabereich der beiden Gebühren richtig gestellt und einstimmig beschlossen.
b) Konzepterstellung zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Stadt- und Ortskernen – Finanzierung – Auftragsvergabe
In der Sitzung des Gemeinderates am 13. April 2023 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Haibach ob der Donau am Aktionsprogramm „Leerstand und Brachen, Orts- und Stadtkernentwicklung“ teilnimmt und den Bürgermeister als Vertreter in das regionale Entscheidungs- und Beschlussgremium entsendet.
Die Konzepterstellung wurde ausgeschrieben und dem Bestbieter, der Firma CIMA Beratung + Management GmbH zugeschlagen. Die anfallenden Kosten für die Gemeinde nach Abzug der Fördermittel betragen 4.700 €.
Dieses Konzept umfasst die Möglichkeit der Evaluierung von ca. 20 Objekten in Haibach, natürlich nur nach Zustimmung der Liegenschaftsbesitzer. Diese „Potentialanalyse“ ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Förderungen bis zu 25 % des Investitionsbedarfs für eine Nachnutzung der Objekte. Für eine förderfähige Investition gilt es jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen, wie z. B. dass Wohnnutzungen ausgeschlossen sind.
Die Finanzierung wurde einstimmig beschlossen.
2.) BAU- und STRASSENBAUANGELEGENHEITEN
a) Vergabe der Abrissarbeiten bei der Liegenschaft Kirchenplatz 1
Im Mai soll mit dem Abbruch der bestehenden Gebäude auf der Liegenschaft Kirchenplatz 1 (Kirchenwirt) begonnen werden. Zu diesem Zweck wurden die Abrissarbeiten ausgeschrieben und an den Bestbieter Fa. Neumüller Friedrich vergeben. Der Vergabepreis liegt im Rahmen des erstellten Budget-Vorschlags.
Der SPAR-Markt wird von der Fa. Erdbau & Baggerungen Eisner aus Kollerschlag Ende März abgebaut, sodass dort nur noch die Bodenplatte und die rückwärtige Ziegelmauer für den Abriss übrig bleiben.
Die Vergabe der Abrissarbeiten an die Fa. Neumüller Friedrich wurde einstimmig beschlossen.
b) PV-Anlagen-Erweiterung Kläranlage und Mehrzweckgebäude – Finalisierung
Hier handelt es sich um die abschließende Diskussion, welche Variante der möglichen PV-Erweiterungen final bei der nächsten GR-Sitzung betrachtet werden sollen.
Folgende Erweiterungsmöglichkeiten von GR Michael Bachkönig umfangreich aufbereitet und dem GR präsentiert:
- Erweiterung PV-Dachfläche Kläranlage
- Installation PV-Fläche auf Fassade Splitlager
- Erweiterung PV-Dachfläche Volksschule
Nach eingehender Betrachtung der wirtschaftlichen Eckpunkte wie Ertrag, Investitionskosten, PV-Eigenstromnutzung wurde beschlossen, die Installation der PV-Fläche auf der Fassade des Splitlagers final zu betrachten.
c) Wegberichtigung Wundsamstraße – grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes
Im Bereich der Wundsamstraße reicht die öffentliche Verkehrsfläche teilweise in die Anrainer-Liegenschaft hinein bzw. gehört ein Teil des Gehsteiges dieser Liegenschaft. Da sich entlang des Gehsteiges auch eine Gartenmauer mit Betonsteinen befindet, dürfte diese Grundgrenze früher so festgelegt worden sein, ohne eine Vermessung vorzunehmen.
Mit beiden Grundbesitzern werden privatrechtliche Vereinbarungen über einen flächengleichen Tausch abgeschlossen. Die Richtigstellung der Pläne und grundbücherlichen Darstellungen wurde einstimmig beschlossen.
d) Brunnen Seewinkl III – grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes
Aufgrund der Anböschung des Brunnens im Zuge der Bauausführung wurde die Schutzzone praktikabel angepasst. Die notwendige Entschädigung für den Grundbesitzer wird angepasst.
Die Korrektur und Nachführung der Schutzzone I wurde einstimmig beschlossen.
e) Auflassung einer Teilfläche der Wegparzelle 2629/6, KG. Mannsdorf – grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes
Ein öffentlicher Weg, welcher vom „Bannholz“ nach Kobling führt, der in größeren Teilbereichen in der Natur weder ersichtlich noch benützt wird, auch nicht durchgängig öffentlich ist soll im Rahmen einer geplanten Errichtung eines Forstweges Großteils aufgelassen werden. Die wegfallenden Teilstücke werden von den dortigen Grundbesitzern angekauft.
Die überwiegende Auflassung und Verkauf der Teilstücke wurde einstimmig beschlossen.
6.) ALLFÄLLIGES
- Bgm. Andreas Hinterberger:
Beim Kirchenwirt wird eine Projektwand aufgestellt, um der Bevölkerung das geplante Bauvorhaben „Musikheim“ neben den bisherigen Informationen vorzustellen. - Kulturausschuss-Obmann GR Markus Augdoppler:
Die Buchpräsentation durch Horst Pühringer fand am 19.3 statt, der gesamte Gemeinderat ist herzlich eingeladen.
Die Wiedereröffnung des Jugendraumes als Testphase ist gerade angelaufen. Ende April ist eine Evaluierung mit Einladung der Jugend geplant.
Die Vorbereitungen für den Kirtag laufen gerade.
Umweltausschuss-Obmann GR Markus Dobler:
Die heurige Müllsammelaktion in Kooperation mit der Jungschar wird am Sa. den 27.4. stattfinden.
Die nächste GR-Sitzung findet am Do. den 27. Juni 2024 um 19:30 statt.
Es besteht dort wieder die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgerfragestunde Anliegen und Fragen einzubringen. Gerne auch schriftlich per Mail im Vorfeld!
Weitere Infos und eine vollständige Auflistung der Fraktionsmitglieder findet ihr auf unserer Homepage, sowie auch auf den Social-Media-Plattformen facebook und instagram bzw. neu auch auf unserem WhatsApp-Kanal:

Das gesamte Team der ÖVP-Haibach Gemeinderatsfraktion steht Euch wie immer gerne für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung!