Liebe Haibacherinnen und Haibacher!
Die erste Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 fand am 17.02.2022 statt. Dies war zugleich auch die erste Sitzung, in der die erste Bürgerfragestunde des Haibacher Gemeinderats abgehalten wurde. Die Idee und der Antrag dazu kam von unserem ÖVP-Gemeinderat Stefan Bürger.
Bürgerfragestunde
Wie schon in einer “BürgerInnen-Information” berichtet, soll jede Haibacherin und jeder Haibacher die Möglichkeit haben, seine Anliegen direkt vor dem Gemeinderat vorzubringen oder Fragen zu stellen. Diese werden, falls möglich unmittelbar beantwortet oder bei komplexen oder sachverhalts-übergreifenden Themen nachträglich schriftlich beantwortet.
Eine Anfrage wurde im Vorfeld schriftlich per Mail übermittelt. Dabei handelte es sich um eine Anfrage eines Bewohners im Kleefeld. Der zuständige Ausschuss für Verkehr soll mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kleefeld untersuchen. Es gab in dieser Straße eine Verkehrsmessung, diese wird dem Bewohner übermittelt und unter Allfälliges dem Gemeinderat präsentiert. Im Kleefeld leben derzeit viele Kinder, die Siedlungsstraße wird derzeit schon – und in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch vermehrt – gerne als Treffpunkt genutzt.
Seitens ÖVP danken wir für die sehr sachliche und konstruktive Aufbereitung des Themas, der zuständige Ausschuss wird sich dem Thema annehmen.
Wir haben zusätzlich noch den Vorschlag eingebracht, dass nicht nur das Kleefeld, sondern das gesamte Gemeindegebiet betrachtet werden soll. So gibt es z.B. Straßen welche aufgrund des Verlaufs den Eindruck erwecken man hätte dort Vorrang, tatsächlich gilt aber die Rechtsregel. Ein Beispiel ist z.B. das Himmelreich oder die Lindenstraße. Diese Situationen sollen ebenfalls im zuständigen Ausschuss bearbeitet werden.
Bau-, Straßenbau- und Flächenwidmungsplanangelegenheiten
a.) Musikprobelokal – Bankfiliale – Vorplatz – Projektvorstellung durch Architekt ZT DI Gösta Nowak
In der GR-Sitzung vom Dez. 2021 teilte Vbgm. Erwin Schönhuber mit, dass er nicht angenommen hat, dass die im Architekturwettbewerb als Sieger prämierte Variante zur Realisierung kommen würde.
Dazu haben wir bereits in einer “BürgerInnen-Information” berichtet, dass damals auf Wunsch des Musikvereins und des Beschlusses im Gemeinderat ein Architekturwettbewerb beschlossen wurde. Die eingereichten Objekte wurden von einem interdisziplinären Gremium fachlich bewertet und das Siegerobjekt der Haibacher Bevölkerung als Modell vorgestellt. Wir sind der Meinung, dass eine architektonische Auswahl im GR durch politische Mandatare keinen Sinn macht.
Bürgermeister Andreas Hinterberger hat dazu die Präsentation des Siegerprojekts durch das Architektenbüro auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung gesetzt. Des Weiteren wurde Christian Schönhuber als Vertreter der Raiffeisenbank und als Obmann des Musikverein eingeladen.
Das Projekt wurde sehr detailliert vorgestellt, sowohl von Gemeinderatsmitgliedern als auch von Zusehern kamen Fragen rund um das Projekt. Der Musikverein ist ein bedeutender Verein für unseren Ort, er leistet einen sehr wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Daher ist uns besonders wichtig, dass der Musikverein zügig ein neues Musikheim bekommt und dass sie sich mit diesem auch identifizieren können. Der Musikverein ist in die Ausgestaltung des Musikheims intensiv eingebunden und freut sich auf ein zeitgemäßes Probelokal. Die Möglichkeit der Öffnung der kirchenseitigen Gebäudefront inkl. “Bespielung” des davorliegenden Vorplatzes sehen wir für zukünftige Veranstaltungen wie z. B. Dorffest oder Adventmarkt sehr positiv.
Christian Schönhuber hat auch die Motivation der Raiffeisenbank Haibach für ein neues Gebäude dargelegt. Raiffeisen war in der Vergangenheit ein verlässlicher Partner in Haibach und will es auch bleiben. Die in den Medien kolportierten Zusammenlegungen von Bankstellen in OÖ wurde von einem Zuseher hinterfragt. Eine Zusammenlegung oder Schließung steht in einem seriös planbaren Zeitraum nicht im Raum. Daher ist ein Umzug in ein modernes Gebäude mit barrierefreiem Zugang eine Notwendigkeit. Das Gebäude der Raiffeisenbank wird, so wie auch das Musikprobelokal, von der Gemeinde Haibach gebaut. Die Raiffeisenbank wird sich, nach einem vom Land OÖ zu genehmigenden Mietvertrag, in das Gebäude einmieten.
Der Architekt erstellt derzeit die Einreichunterlagen für die Baubehörde und eine aktualisierte Kostenschätzung. Diese wird an das Land OÖ zwecks Erstellung eines Finanzierungsplanes samt Genehmigung geschickt.
Daten zum Projekt:
- Start im Bauausschuss: 22.2.2021, Vorschlag:
- Höhen- und Vermessungsplan erstellen
- je 2 Personen für Hauptpreisrichter und Ersatzpreisrichter bekannt geben
- 5-6 Personen als Berater ohne Stimmrecht nennen
- bis zu 6 Architekten namhaft machen
- Wünsche von Musikverein und Bank einholen
- Gemeinderatssitzung: 3.3.2021
- Ergebnis der Bauausschusssitzung im Gemeinderat vorgetragen
- Beschluss im GR, Durchführung Architekturwettbewerb DI Dr. techn. Scheutz, inkl. Wettbewerbsauslobung
- Konstituierende Sitzung: 19.4.2021
- Fachpreisrichter: Arch. Ing. Mag. Arch. Herbert Karer und Arch. DI Wolfgang Grossruck von der Kammer für Architekten und Herr DI Manfred Sabo vom Land OÖ
- Sachpreisrichter: Bürgermeister Franz Straßl, Dir. Christian Schönhuber, MMBA und Valentin Krexhammer vom Musikverein Haibach
- Berater ohne Stimmrecht: Vizebgm. Andreas Hinterberger, GV Ing. Alexander Gaisbauer, GV Erwin Schönhuber, GV Werner Baschinger und AL Thomas Peitl
- Abgabetermin für Pläne (1.6.2021) und Modell (8.6.2021) festgelegt
- Sitzung Preisgericht:
- 5 Projekte eingereicht, Festlegung Preisgelder
- 1. Preis € 5.000,- (exkl. MWSt.)
- 2. Preis € 3.750,- (exkl. MWSt.)
- 3. Preis € 2.750,- (exkl. MWSt.)
- sowie zwei Ankäufe zu je € 1.750,- (exkl. MWSt.)
- Anonymisiertes Verfahren mit 3 Wertungsdurchgängen. Projekt Nr. 3 wurde zum Sieger gewählt.
- Nach dem Durchgang wurde Anonymisierung aufgehoben -> Projekt Nr. 3 = ARGE Arch. DI Claudia Wimberger und Arch. DI Gösta NowaK aus Linz
- 5 Projekte eingereicht, Festlegung Preisgelder
- Kosten des Vorgangs:
- Gesamt: € 36.970,25, wovon voraussichtlich 72 % (€ 26.618,58) vom Land OÖ übernommen werden
- Kosten für Gemeinde: € 10.351,67 wobei das Preisgeld vom Sieger bei der 1. Rechnung abgezogen werden kann.
- Das Projekt mit allen Einreichungen inkl. dem Siegerprojekt ist hier zu finden:
b.) Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 45 – Beschlussfassung
Ein Gemeindebürger aus Mannsdorf beantragte die Umwidmung eines kleinen Grünlandstreifens in Dorfgebiet mit Einschränkung zwecks Errichtung einer Garage. Auf Basis der Stellungnahme des Ortsplaners und der Einschätzung der Gemeinderäte, dass keine Versagensgründe vorliegen, wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens in der GR-Sitzung am 18.11.2021 einstimmig beschlossen.
Mit Verständigung vom 29. November 2021 wurde den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Stellungnahmefrist ist am 28. Jänner 2022 ausgelaufen -> Es gab keine Einwände
Seitens des Ortsplaners kann die Weiterführung des Verfahrens empfohlen werden. Dies wurde somit im Gemeinderat einstimmig beschlossen.
c.) Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 47 – Beschlussfassung
Im Ortsgebiet wurde die Änderung einer Grundstücksrestfläche von Grünland in Dorfgebiet beantragt. Die Anregung zur Änderung kam vom Aufsichtsorgan der OÖ. Landesregierung. Auf Basis der Stellungnahme des Ortsplaners und der Einschätzung der Gemeinderäte, dass keine Versagensgründe vorliegen, wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens in der GR-Sitzung am 18.11.2021, unter Stimmenthaltung eines SPÖ-Gemeinderats, beschlossen.
Mit Verständigung vom 29. November 2021 wurde den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Stellungnahmefrist ist am 28. Jänner 2022 ausgelaufen -> Es gab keine Einwände, jedoch eine Auflage wegen einer bestehenden 30kV-Leitung.
Seitens des Ortsplaners kann die Weiterführung des Verfahrens empfohlen werden. Dies wurde nun im Gemeinderat, trotz Enthaltung beim Grundsatzbeschluss, einstimmig beschlossen.
d.) Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 48 „Haibach“ – Grundsatzbeschluss
Die Eigentümer einer Liegenschaft in der Franz-Steinbock-Straße haben um Abänderung der Schutzzone Ff4 angesucht, damit dort eine Garage, Carport oder Ähnliches (Nebengebäude) errichtet werden kann. Die Änderung betrifft Teilflächen im Ausmaß von 327 m2.
Laut fachlicher Stellungnahme unseres Ortsplaner kann aus Sicht der Ortsplanung die vorliegende Änderung im beantragten Bereich und Ausmaß positiv bewertet werden, da es sich lediglich um eine geringe Erweiterungsfläche handelt und kein eigenständig bebaubarer Bauplatz geschaffen wird. Auch steht die Schutzzone SP6 (kein Hauptgebäude zulässig) im Einklang mit dem Schutzzweck des Abstandes zur Kläranlage.
Die Frage von Vbgm. Erwin Schönhuber was ein Nebengebäude ist, wurde von Bgm. Andreas Hinterberger beantwortet. Laut Oö. Bautechnikgesetz 2013 – §2 Begriffsbestimmungen – Punkt 18 – handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit max. 3 m Traufenhöhe mit untergeordneter Bedeutung welches nicht Wohnzwecken dient.
Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig angenommen.
e.) Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 49 „Wiesing“ – Grundsatzbeschluss
Laut fachlicher Stellungnahme unseres Ortsplaners besteht gegen die vorliegende Änderung im beantragten Bereich und Ausmaß grundsätzlich kein Einwand und kann positiv bewertet werden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine geringe Erweiterungsfläche, um die Schließung einer bestehenden Baulandlücke und um die Möglichkeit zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in westlicher Richtung.
Die ÖVP sieht die Schließung der Baulandlücke positiv, es ermöglicht dem Eigentümer die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses. Zudem liegt die Fläche ohnehin schon eingebettet in der bestehenden Siedlung.
Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig angenommen.
f.) Vergabe von Straßennamen
Für die neue Siedlung in Komas wird ein Straßenname gesucht. In den Gemeindenachrichten wurde die Bevölkerung eingeladen, Vorschläge abzugeben. Ebenfalls wurden die bereits bekannten Grundeigentümer der neuen Siedlung angeschrieben und ersucht, auch Vorschläge zu nennen.
Es wurden von 10 Einreichern insgesamt 29 Vorschläge eingebracht. Die dortigen Grundbesitzer wurden eingeladen, eine Bewertung mit dem Punktesystem 3, 2, 1 vorzunehmen. Das Ergebnis waren 3 Straßennamen mit gleicher Punkteanzahl.
Um der Bevölkerung im neuen Siedlungsgebiet die Möglichkeit zu geben, “ihren” Straßennamen selbst auszusuchen, haben wir vorgeschlagen eine weitere Bewertung dieser 3 verbliebenen Straßennamen durchzuführen. Die zukünftigen Bewohner können nochmals eine Bewertung durchführen, der danach erstgereihte Straßenname wird umgesetzt.
Für den Weg hinter der Raika soll ebenfalls ein Straßenname gefunden werden. Hier wurde vom Bauwerber der Vorschlag „Haislerweg“ eingebracht.
Die Vorschläge der Bewohner haben für uns einen hohen Stellenwert, daher sehen wir als ÖVP Haibach die Vorschläge der Bewohner sehr positiv.
Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig angenommen.
Nachtrag: Beim zweiten Bewertungsdurchgang hat sich die „Sternstraße“ vor dem „Dorfblick“ und dem „Eckfeld“ durchgesetzt.
g.) Gestattungsvertrag für den Anschluss der neuen Siedlungsstraße Komas an die Michaelnbach-Stauf-Landesstraße
Für den Anschluss der neuen Siedlungsstraße Komas an die Michaelnbach-Stauf-Landesstraße ist mit dem Land OÖ. ein Gestattungsvertrag abzuschließen.
Der Gestattungsvertrag wurde einstimmig beschlossen.
h.) Evaluierung zur Schaffung eines Betriebsbaugebietes
Von Vbgm. Johannes Kaindlstorfer wurde folgender Antrag eingebracht:
Um bestehenden Haibacher Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich in Haibach zu entwickeln oder neue Betriebe in Haibach anzusiedeln, braucht es Betriebsbaugründe. Arbeitsplätze im Ort zu haben, bedeutet neben Steuereinnahmen auch die Sicherung der Infrastruktur sowie eine lokale Wertschöpfung für z. B. unsere Gastronomiebetriebe. Ein weiterer Vorteil ist die Reduktion des individuellen Pendelverkehrs und damit ein Beitrag zur CO2-Reduktion. Arbeitsplätze im Ort erhöhen zudem die Attraktivität, sich für Haibach als Wohngemeinde zu entscheiden. Haibach ist eine Wohn- und Tourismusgemeinde mit intakter Natur. Daher soll im Zuge der Evaluierung auch berücksichtigt werden, welche Betriebsformen wir ansprechen wollen, um den Eingriff in Natur und Umwelt möglichst gering zu halten.
In der nachfolgenden Diskussion wurde angemerkt, dass die Evaluierung auch die Bedarfserhebung aller bestehenden Haibacher Unternehmen (Einpersonenunternehmen, Klein-/Mittelbetriebe) umfassen soll.
Erstaunt waren wir über die Aussage von Vbgm. und Bauausschussobmann Erwin Schönhuber den Antrag nicht beschließen zu wollen. Der Antrag wurde rechtzeitig und korrekt eingebracht. Einem Antrag kann man zustimmen oder ablehnen. Ein Mandatar kann sich auch der Stimme enthalten, wobei dies einer Ablehnung gleichgestellt werden kann.
Jedoch einen korrekt eingebrachten Antrag nicht beschließen zu wollen, war für uns neu. Der Vorsitzende Bgm. Andreas Hinterberger lies den Antrag dennoch ordnungsgemäß abstimmen.
Der Antrag wurde von durch 9 GR (ÖVP und FPÖ) mehrheitlich angenommen.
4 SPÖ-Gemeinderäte enthielten sich der Stimme.
i.) Evaluierung zur Schaffung eines neuen zusammenhängenden Siedlungsgebietes
Von Vbgm. Johannes Kaindlstorfer wurde folgender Antrag eingebracht:
Die Gemeinde Haibach ist aufgrund ihrer Struktur angewiesen, dass die jungen Haibacherinnen und Haibacher im Ort bleiben können und so ein Abzug aus der Gemeinde vermindert bzw. im besten Fall verhindert wird. Dazu sind neben leistbaren Wohnungen auch leistbare und verfügbare Baugründe notwendig. Wir wissen, dass es aufgrund vieler Faktoren lange dauert, bis ein neues Bauland umgewidmet und in weiterer Folge bebaut werden kann. Daher ist es jetzt an der Zeit, sich nach Möglichkeiten zur Schaffung von Bauland umzusehen. Im Sinne einer umweltbewussten Raumordnung und Flächenwidmung sollen in weiterer Folge die Möglichkeiten einer flächensparenden Bauweise (z. B. Reihenhaus, verdichtete Bauweise, …) untersucht werden.
Der Antrag wurde durch 12 GR mehrheitlich angenommen.
1 SPÖ-Gemeinderat (Bauausschussobmann) enthielt sich der Stimme.
Allfälliges
Umwidmung der Liegenschaft eines Haibacher Gemeindebürgers von derzeit „Bau im Grünland“ auf Umwidmung als „Sternchenbau
Rückblick auf die GR-Sitzung vom 14.12.2021:
Nach intensiver Diskussion wurde der ursprünglich eingebrachte Vorschlag der SPÖ-Fraktion, aufgrund der fehlenden schriftlichen Erklärung des Bauwerbers und der de facto nahezu unmöglichen rechtlichen Genehmigungsfähigkeit (Raumordnungsgesetz) abgeändert. Es muss noch ergänzt werden, dass diese Vorgangsweise nicht dem bisherigen erprobten und faktenbasierenden Ablauf entspricht, denn es wurden im Vorfeld zu diesem Antrag vom Bauausschussobmann keine Fachauskünfte eingeholt. Auf Vorschlag des Bürgermeisters (ÖVP) wurde ein gemeinsames Gespräch zwischen Bürgermeister, Bauausschussobmann (SPÖ), den Fraktionsobleuten von ÖVP und FPÖ sowie dem Bauwerber vereinbart, um alle Möglichkeiten nochmals zu betrachten.
Der Bürgermeister und alle politischen Fraktionen sind bestrebt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und den Bauwerber im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen.
Der Termin hat im Jänner 2021 stattgefunden. Mit dabei waren auch Vertreter der Fraktionen von ÖVP, SPÖ und FPÖ.
Der von Vbgm. Erwin Schönhuber dargelegte Eindruck, die Gemeinde habe in der Sache nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und den Bauwerber zu wenig unterstützt, wurde klar widerlegt. Es wurde sichtbar, dass die Gemeinde Haibach im Rahmen ihrer Zuständigkeit, alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Das Ergebnis wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
b.) Ergebnis Verkehrsmessung (Durchführung Okt/Nov. 2020)
Neben den Messungen im Kleefeld (Siehe Tagesordnungspunkt 1) gab es auch in anderen Straßen Verkehrsmessungen.
Zusammengefasst hier die wesentlichen Eckdaten.
V15: 15% der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal die angegebene Geschwindigkeit.
V85: 85% der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal die angegebene Geschwindigkeit.
- Kleefeld -> Zentrum
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 244
- Maximalgeschwindigkeit: 58 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 24 km/h
- V15: 15 km/h
- V85: 32 km/h
- Kleefeld -> Osten
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 215
- Maximalgeschwindigkeit: 41 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 24 km/h
- V15: 16 km/h
- V85: 31 km/h
- Lindenstraße -> Zentrum
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 1057
- Maximalgeschwindigkeit: 65 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 35 km/h
- V15: 25 km/h
- V85: 45 km/h
- Lindenstraße -> Ortsende
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 999
- Maximalgeschwindigkeit: 72 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 35 km/h
- V15: 26 km/h
- V85: 44 km/h
- Franz-Steinbock-Straße -> Zentrum
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 679
- Maximalgeschwindigkeit: 93 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 48 km/h
- V15: 35 km/h
- V85: 60 km/h
- Franz-Steinbock-Straße -> Ortsende
- Zeitraum: 7 Tage
- Erfasste Fahrzeuge: 709
- Maximalgeschwindigkeit: 81 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 47 km/h
- V15: 35 km/h
- V85: 60 km/h
Die nächste GR-Sitzung findet am 14.04.2022 statt.
Das gesamte Team der ÖVP-Haibach Gemeinderatsfraktion steht Euch gerne für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung!
Eine vollständige Auflistung der Fraktionsmitglieder ist auf dieser Seite zu finden.