BürgerInnen-Information – Dezember 2023


Liebe Haibacherinnen und Haibacher!

Die fünfte und letzte Gemeinderatssitzung im Jahr 2023 fand am 12.12.2023 statt.

Bürgerfragestunde

Zu diesem GR-Termin mit Bürgerfragestunde sind interessierte Zuhörer gekommen. Dabei wurden Fragen gestellt, diskutiert und beantwortet.

  • Thematik Investitionsbedarf Feuerwehr:
    Seitens der Feuerwehr wird in den nächsten Jahren entsprechender Investitionsbedarf, durch das Erreichen eines bestimmten Betriebsalters und Abnutzung, anfallen (Sanierung Feuerwehrhaus, Löschfahrzeug, Tragkraftspritze usw.). Ein entsprechendes Schreiben seitens der Feuerwehr wurde der Gemeinde übermittelt. Bgm. Andreas Hinterberger und der Gemeinderat sagten klar, dass die Gemeinde in ihrer Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Feuerwehr unterstützen wird. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde heuer ein Budget von ca. 35.000€ für die Feuerwehr zur Verfügung stellt.
  • Löschwasserversorgung in abgelegenen Gebieten:
    Dazu fanden auch in der Vergangenheit schon Begehungen und Evaluierungen statt. Hier wird man auf die in der Vergangenheit schon verfügbaren Löschwasserversorgungsanlagen zurückgreifen, diese ertüchtigen falls notwendig und im Rahmen der Möglichkeiten diese erweitern bzw. ergänzen.

1.) FINANZANGELEGENHEITEN

a) Festsetzung der Steuern, Hebesätze und Gebühren für 2024
Es kommt zu keinen Erhöhungen gegenüber dem Jahr 2023.
Die Festsetzung wurde einstimmig angenommen.

b) Neuerlassung der Wassergebührenordnung
Die in die Jahre gekommene Wassergebührenordnung wurde überarbeitet. Die wesentliche Neuerung betrifft die Bemessung der Anschlussgebühr, welche in der Vergangenheit auf Basis der „Wohnnutzfläche“ ermittelt wurde. Dies sorgte immer wieder für Unklarheiten. Zukünftig wird die Anschlussgebühr aufgrund der Parzellengröße ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde darauf geachtet, dass es zu keinen „Verwerfungen“ bezüglich der Höhe kommen wird. Die neue Wassergebührenordnung wurde einstimmig angenommen.

c) Neuerlassung der Kanalgebührenordnung
Die in die Jahre gekommene Kanalgebührenordnung wurde überarbeitet. Die wesentliche Neuerung betrifft die Bemessung der Anschlussgebühr, welche in der Vergangenheit auf Basis der „Wohnnutzfläche“ ermittelt wurde. Dies sorgte immer wieder für Unklarheiten. Zukünftig wird die Anschlussgebühr aufgrund der Parzellengröße ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebührensatzes wurde darauf geachtet, dass es zu keinen „Verwerfungen“ bezüglich der Höhe kommen wird. Die neue Kanalgebührenordnung wurde einstimmig angenommen.

d) Änderung der Abfallgebührenordnung
Aufgrund der allgemeinen Kostenerhöhungen wurde die Gebühr für die 120l Restmülltonne  auf 213€ Netto/Jahr angehoben. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von +10%. Diese Gebühr deckt auch auch die Kosten für die Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack, Mobile Abfallsammlungen, Kostenbeitrag für den Betrieb der ASZ und die Gratisanlieferungen am Kompostplatz. Die Änderung der Abfallgebührenverordnung wurde einstimmig beschlossen.

e) Kassenkredit 2024 – Vergabe
Für den Kassenkredit 2024 wurden 5 Institute angeschrieben, leider wurden nur 2 Angebote gelegt. Der Kassenkredit wurde an den Billigstbieter vergeben. Info: Der Kassenkredit ist ein Kredit mit einem maximal ausschöpfbaren Rahmen, Zinsen fallen nur für den tatsächlich genutzen Betrag an. Der Beschluss dazu erfolgte einstimmig.

f) Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen
Leider mussten auch hier aufgrund der allgemeinen Teuerung die Tarife nachgeführt werden. Die Tarifordnung wurde einstimmig beschlossen.

g) Anpassung der Erhaltungsbeiträge für Kanal und Wasser – Beratung und Beschluss
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, den Erhaltungsbeitrag, dieser betrifft unbebautes Bauland, entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten anzupassen. Mit dieser Maßnahme soll die Mobilisierung von Bauland attraktiver werden, da die Schaffung von neuen Baulandflächen durch die hohen Kostensteigerungen für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur  (Verkehrsflächen, Kanal, Wasser, Beleuchtung..) für strukturschwache Gemeinden sehr schwer stemmbar sind. Die Anpassung der Erhaltungsbeiträge wurde einstimmig angenommen.

h) Tarifordnung für das Hallenbad
Ab der nächsten Saison (Herbst 2024) wird der Eintrittspreis für Erwachsene für das Hallenbad von 5 auf 6 €, bzw. für Sauna + Hallenbad von 9 auf 10 € erhöht. Entsprechend wurden die Gruppentarife nachgeführt. Familienkarten, Saisonkarten und Kinder bleiben unverändert. Die Tarifordnung wurde einstimmig angenommen.

i) Erlassung einer neuen Badeordnung
Nach mehr als 2 Jahrzehnten wurde die Badeordnung überarbeitet und nachgeführt. Die wesentliche Änderung betrifft, dass die Regelung eines Rauchverbotes am Schulgelände aufgrund der gegebenen Örtlichkeiten auch in die Badeordnung aufzunehmen war.
Die neue Badeordnung wurde einstimmig beschlossen.

j) Tarifordnung für die Kläranlage
Dies betrifft die externe Anlieferung von Senkgrubeninhalten und die Abgabe von Klärschlamm. Diese musste im Sinne des Gleichheitsgebotes angepasst werden, da in der alten Verordnung übernommene Senkgrubeninhalte außerhalb des Gemeindegebietes höher bepreist waren. Dieser Tarif wurde dem „Haibacher“ Tarif angepasst. Es ist noch anzumerken, dass die Übernahme von Senkgrubeninhalten außerhalb des Gemeindegebietes kaum eine Rolle spielen. Die Tarifordnung wurde einstimmig beschlossen.

k) Zuschuss zum Klimaticket für Studenten
Antrag GR Markus Dobler: Studierende bekommen bei Wohnsitzwechsel das Semesterticket vom Studienort. Unser Ziel ist aber, dass junge Haibacher:Innen im Ort bleiben. Daher unterstützen wir den Kauf des Klimatickets für Österreich mit einer Förderung von € 200,- bzw. das Klimaticket für OÖ mit 100€ wenn Haibach Hauptwohnsitz bleibt. Der Zuschuss zum Klimaticket wurde einstimmig angenommen.

l) Tarifordnung Essen auf Räder
Die Tarife für Essen auf Rädern (10€ große Portion, 8€ kleine Portion) wurden einstimmig beschlossen. Hier muss erwähnt werden, dass diese Tarife nur aufgrund der ehrenamtlichen Fahrer und der Fahrzeugbeistellung durch die Fa. Steinbock möglich sind.

m) Erhöhung des Vereinsbeitrages des Musikvereins
Bgm. Andreas Hinterberger hat gemeinsam mit dem Musikverein und dem Land OÖ einen Finanzierungsplan ausgearbeitet. Durch die Erhöhung des mit dem Musikverein abgestimmten Vereinsbeitrags und der Zusage des Landes OÖ haben wir die Sicherstellung, dass das Projekt 2027/28 ausfinanziert wird. Das Land OÖ investiert ca. € 1,4 Mio. (74% Förderbetrag von € 1,94 Mio.), die Differenz zu den € 1,94 Mio. kommt von Eigenmitteln des Musikvereins und von Projektfondsmitteln der Gemeinde (Projektfondsmittel werden jährlich der Gemeinde vom Land OÖ, als sogenannte „Ansparmittel“ zur Verfügung gestellt).
Die Gemeinde wird damit ihren Schuldenstand NICHT erhöhen!
Jedoch ist ein positiver GR-Beschluss Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts.
Ein negativer GR-Beschluss hätte das Projekt zu Fall gebracht!

Leider war Anfangs nur die ÖVP-Fraktion dafür, das Projekt in die Umsetzung zu bringen. Nach eingehender Argumentation seitens Bgm. Andreas Hinterberger konnte sich die SPÖ-Fraktion doch noch zu einer Zustimmung entschließen.
Die FPÖ-Fraktion war der Meinung, dass wir das nur wollen, damit wir in der ÖVP-Weihnachtszeitung über ein erfolgreiches Projekt berichten können.
Wir finden das schade, da wir nicht im Sinne von Einzelinteressen, sondern im Sinne von Haibach handeln wollen.
Wir sehen unsere Vereine als wesentlichen Teil von Haibach, der Musikverein hat schon viel zu lange unter unverhältnismäßigen Bedingungen im Obergeschoss des Bauhofs geprobt!
Die Erhöhung des Vereinsbeitrages wurde schließlich nur mit 10 JA-Stimmen bei insgesamt 13 Gemeinderäten (ÖVP: 6 JA von 6 ; SPÖ: 4 JA von 4 ; FPÖ: 0 JA von 3) beschlossen.

n) Projekt Errichtung eines Musikhauses und eines Ortsplatzes – Anpassung der Rechenwerke
Aufgrund des Punktes m.) war die Nachführung der Rechenwerke  (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan und Voranschlag 2024) notwendig.
Das neue Rechenwerk wurde nur mit 10 JA-Stimmen bei insgesamt 13 Gemeinderäten
(ÖVP: 6 JA von 6 ; SPÖ: 4 JA von 4 ; FPÖ: 0 JA von 3) beschlossen.

o) Projekt Errichtung eines Musikhauses und eines Ortsplatzes – Finanzierungsplan – Genehmigung
Der angepasste Finanzierungsplan (siehe Punkt m.) wurde nur mit 10 JA-Stimmen bei insgesamt 13 Gemeinderäten (ÖVP: 6 JA von 6 ; SPÖ: 4 JA von 4 ; FPÖ: 0 JA von 3) beschlossen.

2.) BAU-, FLÄCHENWIDMUNGS- und BEBAUUNGSPLANANGELEGENHEITEN

a) Erlassung einer straßenpolizeilichen Dauerbewilligung gemäß § 90 und einer Verordnung gem. § 43 StVO für den Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel
Hierbei handelt es sich um eine formale Erlassung, welche alle 5 Jahre zu erfolgen hat, damit der Wegeerhaltungsverband unsere Gemeindestraßen instand halten kann.
Diese wurde einstimmig beschlossen.

b) Projekt Errichtung eines Musikhauses und eines Ortsplatzes – Abschluss des Architektenvertrages
Hier handelt es sich um die Vergabe der Planungsarbeiten für das neue Musikhaus und des Ortsplatzes.
Dieser wurde nur mit 10 JA-Stimmen bei insgesamt 13 Gemeinderäten (ÖVP: 6 JA von 6 ; SPÖ: 4 JA von 4 ; FPÖ: 0 JA von 3) beschlossen.

c) Gebäudeerhebung und Berechnung des 2030-Energiesparziels von öffentlichen Gebäuden – Nutzung des alternativen Ansatzes
Aufgrund einer EU-Verordnung ist folgendes zwingend umzusetzen: Jährliche Sanierung von 3% der öffentlichen Gebäudefläche auf Stand Niedrigstenergie / Nullenergie oder die Nutzung des alternativen Ansatzes.
Der GR entschied sich einstimmig für die Nutzung des alternativen Ansatzes.

d) Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 57 „Schlögen“ und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr. 22 – Grundsatzbeschluss
Dieser wurde aufgrund der fehlenden Eingabe vertagt.

e) Bebauungsplan Nr. 19 „Schlögen“ – Grundsatzbeschluss
Dieser wurde aufgrund der fehlenden Eingabe vertagt.

f) Wegumlegung Hinterberg – grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes
Ein öffentlicher Weg, der in der Natur weder ersichtlich noch benutzt wird, soll im Rahmen einer Flurbereinigung so umgelegt werden, dass die Funktionalität ohne Nachteile für die öffentliche Hand erhalten bleibt und die Wiese nicht mehr durchschnitten wird.
Die Wegumlegung wurde einstimmig beschlossen.

3.) SUBVENTIONSANGELEGENHEITEN

Dem Musikverein und dem UFC wird eine Subvention in Höhe von € 2.000,- bzw. € 3.000,-bewilligt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

4.) ERGEBNIS JUGENDUMFRAGE

Vorstellung der Jugendumfrage-Auswertung durch Kulturausschussobmann GR Markus Augdoppler. Highlights:

  • Rücklaufquote ca. 50%
  • Die Nutzung des Hallenbades ist bei der Jugend relativ beliebt.
  • Die Jugend vermisst so etwas wie einen gemeinsamen Begegnungsraum.
  • Wünsche bestehen bezüglich der Schaffung eines Fitnessparcours, Jumpline, Beach Volleyballplatz, Basketballplatz

Die Einbindung der Jugend ist uns ein wichtiges Anliegen, daher soll dies auch bei zukünftigen Projekten wie z.B. der Gestaltung des neuen Ortsplatzes rund um das Musikheim erfolgen.

5.) VERLEIHUNG EINER EHRENMEDAILLE

Auf Vorschlag eines Vereins soll einem Haibacher Gemeindebürger die Verdienstmedaille in Gold verliehen werden. Die Verleihung soll nach Redaktionsschluss dieses Berichts erfolgen, daher wird noch kein Name veröffentlicht, wir unterstützen das Anliegen des Vereins aber zu 100% – die Verleihung ist mehr als verdient!
Der Beschluss erfolgte einstimmig.

6.) ALLFÄLLIGES

  • Bgm. Andreas Hinterberger:
    Verkehrsmessung Komas: Diese zeigte zu der vor 10 Jahren durchgeführten Messung keine wesentlichen Neuheiten. Erwähnenswert ist, dass ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) von ca. 1900 Fahrzeugen (Summe aller Fahrzeuge, egal welche Richtung) gemessen wurde. 85 % der Fahrzeuge fuhren langsamer als 58 bzw. 54 km/h. Aufgrund dieser Ergebnisse sind zusätzliche/erweiterte Geschwindigkeitslimits nicht gerechtfertigt.

  • Bgm. Andreas Hinterberger:
    Information, dass die ehrenamtlichen Fahrer für Essen auf Rädern nun von einer Kollektiv-Unfallversicherung erfasst werden, und die Nutzung des Tankchips eine Vorfinanzierung durch die Fahrer nicht mehr notwendig ist. Aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt für diese so wertvolle Einrichtung in Haibach.

Die nächste GR-Sitzung findet am Do. den 21. März 2024 um 19:30 statt.
Es besteht dort wieder die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgerfragestunde Anliegen und Fragen einzubringen. Gerne auch schriftlich per Mail im Vorfeld!

Weitere Infos und eine vollständige Auflistung der Fraktionsmitglieder findet ihr auf unserer Homepage, sowie auch auf den Social-Media-Plattformen facebook und instagram bzw. neu auch auf unserem WhatsApp-Kanal

Das gesamte Team der ÖVP-Haibach Gemeinderatsfraktion steht Euch wie immer gerne für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung!

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